Rechtsgrundlagen


Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung zwischen den Staaten der Europäischen Union bzw. Entsendung von Arbeitnehmern basieren sich auf der Dienstleistungsfreiheit der EU vom 01. Mai 2011.

 

Die Dienstleistungsfreiheit ist eine der vier Grundfreiheiten, die nach dem Recht der Europäischen Union besteht.

Sie ist in Artikel 56 ff. des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union geregelt.

 

Die Dienstleistungsfreiheit stellt nach dem 01.Mai 2011 eine gute Möglichkeit dar, ausländische Arbeitskräfte aus den neuen

EU-Beitrittsländern, so wie Lettland, Litauen und Bulgarien, in Deutschland

oder Österreich zu beschäftigen.

 

Grenzüberschreitende Überlassung von Arbeitnehmern wird durch folgende Bestimmungen geregelt:

 

EU-Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern (RL 96/71/EG)

 

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), Deutschland

 

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), Österreich